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  • Umzug und Steuern – Den Umzug von der Steuer absetzen.

    Sie die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung, in der die Arbeitskosten ausgewiesen sind und die Zahlung auf das Konto der Möbelspedition mittels eines Belegs Ihrer Bank nachweisen. Die Abzugsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn die Kosten