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Richtlinien LagerungBei der Verladung von Umzugsgut in Containern ist zu beachten: Lagergut, das Feuchtigkeit enthält (wie z.B. Matratzen oder Polstermöbel), sollte in Wellpappe verpackt werden. Nicht verpackt werden dürfen: feuergefährliche Flüssigkeiten und Substanzen, verderbliche Lebensmittel, Pflanzen, Spraydosen, Munition. Für das eingelagerte Umzugsgut wird eine komplette Inventarliste erstellt. |
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Konventionelle LagerungGeht es nur um ein paar Tage, die überbrückt werden müssen, und handelt es sich um ein geringes Umzugsvolumen, so empfiehlt sich die offene Lagerung. Das heißt, die sorgfältig eingepackten Möbelstücke oder Kartons werden per LKW in einen Lagerraum gebracht und dort nochmals mit Packdecken abgesichert. |
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ContainerlagerungBei umfangreicheren und langfristigen Lagerungen lohnt sich der Einsatz eines Umzugcontainers. Das Umzugsgut erfährt optimalen Schutz. Die Container werden direkt beim Kunden nach allen Regeln der confern-Beladekunst gepackt und in speziellen Containerlagerhallen verwahrt. |
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ContainerlagerSollte etwas vorzeitig ausgelagert werden müssen (z.B. Winter- oder Sommerkleidung), so sollte der Kunde dies vorher mitteilen. |